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Sondereigentumsverwaltung: Ihre Eigentumswohnung. Professionell verwaltet.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Ebenen im Blick: die Wohnungseigentümergemeinschaft und das eigene Mietverhältnis. Mit unserer Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die laufende Betreuung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung. Wir sind Ansprechpartner für den Mieter, kümmern uns um Zahlungen und Abrechnungen und bilden die Schnittstelle zwischen Eigentümer, Mieter und WEG-Verwaltung. So erhalten Sie die Vorteile einer professionellen Mietverwaltung – speziell zugeschnitten auf Ihre einzelne Eigentumswohnung. 

Komplette Mieterbetreuung

Kommunikation, Anliegen, Übergaben und Abnahmen mit Protokoll: Ihr Mieter hat einen professionellen Ansprechpartner – Sie Ihre Ruhe.

Mieteinzug & Mahnwesen

Wir überwachen die Zahlungseingänge, ziehen die Miete ein und kümmern uns konsequent um Rückstände.

Betriebskostenabrechnung

Wir rechnen nach Ihrem Mietvertrag ab, nicht nach der Hausgeldabrechnung – fristgerecht, bevor Nachforderungen verfallen.

Vertretung in der WEG

Auf Wunsch nehmen wir in Ihrem Namen an Eigentümerversammlungen teil und beraten Sie zu anstehenden Beschlüssen.

Mieterhöhungspotenziale

Wir behalten den Markt im Blick und setzen berechtigte Anpassungen rechtssicher für Sie um.

Alles im Portal

Mietvertrag, Abrechnungen, Schriftverkehr: Als SEV-Kunde haben Sie jedes Dokument im Kundenportal – jederzeit.

Eine Wohnung, zwei Baustellen – 
es sei denn, wir übernehmen.

Als vermietender Wohnungseigentümer führen Sie zwei Beziehungen gleichzeitig: die zu Ihrem Mieter und die zu Ihrer Eigentümergemeinschaft. Beide kosten Zeit, beide haben Fallstricke – von der Übergabe bis zum Umlaufbeschluss. Unsere Sondereigentumsverwaltung deckt beide Seiten ab: Wir betreuen Ihren Mieter vollständig, wickeln Mietverträge, Übergaben und den gesamten Zahlungsverkehr ab – und vertreten parallel Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Das funktioniert unabhängig davon, wer das Gemeinschaftseigentum verwaltet. Sie müssen bei uns also nicht die WEG mitbringen – nur Ihre Wohnung.

Hausgeldabrechnung ist 
keine Betriebskostenabrechnung

Ein Fehler, der Vermieter bares Geld kostet: die Hausgeldabrechnung der WEG einfach an den Mieter „durchreichen". Das geht schief, denn die Gemeinschaftsordnung verteilt Kosten nach anderen Schlüsseln als Ihr Mietvertrag – und nicht alles, was Sie als Eigentümer zahlen, ist umlagefähig. Wir übernehmen die korrekte Umrechnung: Aus der Hausgeldabrechnung wird eine mietvertragskonforme Betriebskostenabrechnung, die einer Prüfung standhält. Und zwar fristgerecht – denn Betriebskosten müssen Ihrem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, sonst verfallen Ihre Nachforderungen ersatzlos.

Ihre Stimme in der 
Eigentümerversammlung 

Die Versammlung Ihrer WEG findet am Dienstagabend statt, 40 Kilometer entfernt, und auf der Tagesordnung steht eine Sonderumlage? Auf Wunsch nehmen wir den Termin für Sie wahr: Wir vertreten Ihre Interessen, stimmen nach Ihren Vorgaben ab und beraten Sie vorab, welche Beschlüsse für Sie als vermietender Eigentümer relevant sind – von der Modernisierung bis zur Änderung des Verteilungsschlüssels. So sind Sie in Ihrer Gemeinschaft präsent, ohne präsent sein zu müssen – und treffen Entscheidungen auf Basis fachlicher Einschätzung statt aus dem Bauch.

Unsere Leistungen im Überblick

Was die Sondereigentumsverwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung im Einzelnen umfasst.

  • Mieterbetreuung & Kommunikation – Wir sind Ansprechpartner für Ihren Mieter und kümmern uns um die laufenden Anliegen rund um das Mietverhältnis.
  • Mietvertrag & Vertragsmanagement – Wir betreuen das bestehende Mietverhältnis und kümmern uns um notwendige vertragliche und organisatorische Vorgänge.
  • Wohnungsübergabe & Rücknahme – Bei Mieterwechseln organisieren wir Übergabe und Rücknahme der Wohnung und dokumentieren deren Zustand.
  • Hausordnung & Nutzung – Wir achten im Rahmen des Mietverhältnisses auf die Einhaltung vereinbarter Nutzungsregelungen und der für den Mieter geltenden Hausordnung.
  • Neuvermietung – Bei einem Mieterwechsel begleiten wir auf Wunsch die Neuvermietung, Auswahl des Mieters und Vorbereitung des neuen Mietverhältnisses.
  • Mieten & Zahlungseingänge – Wir überwachen die vereinbarten Miet- und Betriebskostenzahlungen und reagieren auf Zahlungsrückstände.
  • Betriebskostenabrechnung – Wir erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter unter Einbeziehung der relevanten WEG-Abrechnung.
  • Mieterhöhungen – Wir behalten vertragliche und gesetzliche Anpassungsmöglichkeiten der Miete im Blick und setzen vereinbarte Maßnahmen um.
  • Kaution & Sicherheiten – Wir begleiten die Verwaltung und Abrechnung vereinbarter Mietsicherheiten im Rahmen des Verwaltungsauftrages.

Wir nehmen Schadenmeldungen entgegen und koordinieren erforderliche Reparaturen innerhalb der Wohnung.

  • Koordination bei Gemeinschaftseigentum – Betrifft ein Vorgang das Gemeinschaftseigentum, koordinieren wir die weitere Bearbeitung mit der zuständigen WEG-Verwaltung.
  • WEG-Abrechnung & Mietabrechnung – Wir übertragen die für das Mietverhältnis relevanten Kosten aus der WEG-Abrechnung in die Betriebskostenabrechnung des Mieters. Die WEG-Abrechnung und die Mietabrechnung bleiben dabei zwei unterschiedliche Abrechnungsebenen.
  • Interessenvertretung – Wir vertreten Ihre Interessen als Vermieter gegenüber dem Mieter und koordinieren bei Bedarf weitere Fachleute.
  • Eigentümerentlastung – Sie bleiben Eigentümer und treffen die wesentlichen Entscheidungen. Wir übernehmen das laufende Tagesgeschäft Ihrer vermieteten Wohnung.

Die Verbindung zwischen 
WEG- und Mietverwaltung

Die SEV schließt die Lücke zwischen beiden Verwaltungsformen: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, die Sondereigentumsverwaltung um Ihre einzelne Wohnung und Ihr Mietverhältnis.

Besonders effizient ist die Sondereigentumsverwaltung deshalb, wenn WEG-Verwaltung und SEV aus einer Hand erfolgen: Informationen über Abrechnungen, technische Vorgänge und die Gemeinschaft liegen bereits vor und müssen nicht zwischen unterschiedlichen Verwaltungen ausgetauscht werden. Dass WEG-Verwalter die Sondereigentumsverwaltung vermieteter Wohnungen häufig ergänzend anbieten, beschreibt auch der IVD ausdrücklich.

Fragen rund um das Thema Sondereigentumsverwaltung

Ja – der WEG-Verwalter kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum. Ihr Mietverhältnis, Ihre Abrechnungen und Ihre Interessen in der Gemeinschaft sind Ihre Sache. Genau das übernimmt die SEV.

Üblich ist eine monatliche Pauschale pro Wohnung, abhängig vom Leistungsumfang. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an – kostenlos und unverbindlich.

Ja. Gerade für Eigentümer mit mehreren Einzelwohnungen bündeln wir die Verwaltung – ein Ansprechpartner, ein Portal, alle Objekte.

Sie besitzen die Wohnung – wir kümmern uns um das Mietverhältnis.

Sie bleiben Eigentümer und treffen die wesentlichen Entscheidungen. Wir übernehmen das laufende Tagesgeschäft Ihrer vermieteten Wohnung – und bilden dabei die Schnittstelle zwischen Ihnen, Ihrem Mieter und der WEG-Verwaltung.

Mieter betreuen. Zahlungen überwachen. Betriebskosten abrechnen. Reparaturen koordinieren. Mit der WEG-Verwaltung abstimmen. Eigentümer entlasten. Das ist unsere Sondereigentumsverwaltung.

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